Krank werden will keiner ...

12.01.2013

... aber was passiert eigentlich mit den Krankenversicherungen?

Auch hier merken wir schnell: Wenn man aus dem Raster fällt, wird es etwas kompliziert. Fest steht, dass wir beide vom ersten Tag an, an dem wir Deutschland verlassen, eine Auslandskrankenversicherung besitzen, die auch eine Rückholversicherung beinhaltet. Wir haben uns für die Envivas Versicherung entschieden, sie kostet p.P./Tag 0,80 EUR und hat ein umfassendes Leistungsangebot, und das ohne Selbstbeteiligungen für die einzelnen Krankheitsfälle. So etwas wird von vielen Versicherungen angeboten, auch vom ADAC. Hier kann jeder Interessierte individuell die Anbieter vergleichen.

Die große Frage war: Was passiert mit den bisherigen Krankenversicherungen, sowohl den gesetzlichen als auch den privaten? Nachdem wir bei diversen Telefongesprächen mit den entsprechenden Ansprechpartnern verbunden waren, lichtete sich die Sache etwas. Wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht und man wegen seiner Abwesenheit aus Deutschland auch nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, besteht auch keine Krankenversicherungspflicht mehr. Man hat zwei Möglichkeiten: entweder die Versicherung kündigen und sich dann bei der Rückkehr - wenn das geht - sofort einstellen lassen oder sofort beim Arbeitsamt melden, oder aber eine Anwartschaft wählen.

Die hat den Vorteil, dass für die Rentenzeit die Monate der Abwesenheit keine Lücke bilden, das gleiche gilt für die Pflegeversicherung. Macht aber keinen Sinn, wenn man in der 2. Berufshälfte seines Lebens (bis zum Renteneintritt gerechnet) mindestens 1/10 NICHT gesetzlich, sondern privat versichert war. Dann entfallen die Vorteile der Lückenlosigkeit (z. B. keine Anrechnung der Einnahmen aus Vermietung usw.) sowieso.

Der Nachteil liegt auf der Hand: die Kosten der Anwartschaft. Die belaufen sich bei der Gesetzlichen auf knappe 50 EUR pro Monat, bei einer Privaten auf ca. 150 EUR im Monat.

Wenn man zurückkehrt, muss man in jedem Fall die Krankenversicherung über seine Einreise informieren. Sollte man aus Krankheitsgründen dazu nicht in der Lage sein (was wir nur anzudenken wagen), dann nutzt man eine vorher ausgefüllte und unterschriebene Rückmeldung, in der man das Datum der Einreise offen lässt; diese Rückmeldung kann ein Angehöriger oder Freund im Notfall vorlegen. Die Krankenversicherung nimmt einen dann wieder auf.

Ein bißchen kompliziert also - jeder sollte sich hier gut informieren. Gewähr für diese Angaben geben wir nicht, aber wir denken, sie bringen etwas Licht ins Dunkel!

 

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